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Photovoltaik Förderung Unternehmen 2026

KfW 270, BAFA BEG, EEG-Einspeisevergütung und §7g Sonderabschreibung: Welche Photovoltaik-Förderung Ihr Betrieb 2026 wirklich bekommt. Mit konkreten Zahlen für eine 100-kWp-Gewerbeanlage.

8 Min. Lesezeit
Photovoltaik Förderung Unternehmen 2026

Eine 100-kWp-Solaranlage auf dem Betriebsdach kostet 2026 rund 100.000 bis 120.000 Euro. Mit der richtigen Förderung trägt sich dieselbe Anlage schon nach 7 bis 9 Jahren ab. Ohne Förderung dauert es 12 bis 15 Jahre. Das ist der Unterschied, den Betriebe gerade verpassen.

7–9 Jahre

Amortisationszeit einer 100-kWp-Gewerbeanlage bei optimaler Fördernutzung (KfW 270 + §7g Sonderabschreibung + Eigenverbrauch).

Quelle: Bundesnetzagentur Photovoltaik-Report 2025

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KfW 270: Der Basis-Kredit für jede Gewerbeanlage

Den KfW-Kredit 270 kennen viele dem Namen nach. Was er konkret bedeutet, wissen die wenigsten.

Für Unternehmen jeder Größe gilt: Der KfW 270 (Erneuerbare Energien Standard) finanziert bis zu 200 Millionen Euro pro Vorhaben. Der Zinssatz liegt Stand März 2026 bei 4,37% effektiv. Zum Vergleich: Ein gewerblicher Bankkredit kostet aktuell 6,0 bis 7,5%.

Was das für eine 100-kWp-Anlage konkret heißt:

PositionKfW 270Hausbank-Kredit
Kreditsumme120.000 €120.000 €
Zinssatz4,37% eff.6,80% eff.
Laufzeit20 Jahre10 Jahre
Gesamtzinskosten58.400 €47.600 €
Tilgungsfreie Jahrebis 3 Jahremeist keine

Der KfW 270 ist kein Zuschuss. Aber er schafft durch günstige Konditionen und lange Laufzeit einen echten finanziellen Puffer, der gerade in den ersten Jahren entlastet.

Wichtig beim Antrag: Das KfW-Durchleitungsprinzip gilt strikt. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt zur KfW. Und er muss vor dem ersten Spatenstich gestellt sein. Wer die Anlage erst installiert und dann fragt, ist draußen. Keine Ausnahme.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Vermieter von Gewerbeimmobilien mit Betriebsstätte in Deutschland. Kein Mindestumsatz, keine Größenbeschränkung.

BAFA BEG: Zuschüsse für Anlagenkombinationen

Das BAFA BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) greift direkt, wenn die PV-Anlage mit weiteren Effizienzmaßnahmen kombiniert wird.

Das BAFA BEG fördert Photovoltaik-Anlagen nicht isoliert, sondern als Teil eines Effizienzpakets. Typische Kombinationen: PV plus Batteriespeicher, PV plus Wärmepumpe, PV als Teil einer Gebäudemodernisierung. Der Zuschusssatz beträgt 15% bis 35% der förderfähigen Kosten, je nach Effizienzstandard und Unternehmenstyp. Für KMU gibt es einen Bonus von 5 Prozentpunkten.

Wer also ohnehin plant, seine Gewerbeimmobilie zu sanieren oder eine Wärmepumpe zu installieren, sollte PV und BAFA BEG gemeinsam beantragen. Die Programme sind kombinierbar, solange keine Doppelförderung auf dieselben Kosten erfolgt. Aktuelle BAFA-BEG-Richtlinien sind direkt auf der BAFA-Website abrufbar.

EEG-Einspeisevergütung: Kein Förderungsprogramm, aber bares Geld

Technisch kein Förderprogramm. Praktisch aber unverzichtbar in der Kalkulation. Das EEG zahlt für jede eingespeiste Kilowattstunde eine feste Vergütung.

Aktuelle Sätze für Gewerbe-PV (Stand 2026):

  • Anlagen bis 100 kWp, Teileinspeisung: 12,73 Cent/kWh
  • Anlagen bis 100 kWp, Volleinspeisung: 8,11 Cent/kWh
  • Anlagen über 100 kWp: Direktvermarktung Pflicht

Bei der Direktvermarktung verkaufen Betriebe ihren Strom direkt am Markt über einen Direktvermarkter. Der Vorteil: Der Marktpreis liegt oft über der festen EEG-Vergütung. Das Risiko: Preisschwankungen. Für Anlagen ab 100 kWp ist Direktvermarktung seit EEG 2023 verpflichtend.

Die ehrliche Rechnung für die meisten Betriebe: Eigenverbrauch schlägt Einspeisung. 17 Cent gesparter Einkaufsstrom ist mehr wert als 12 Cent Einspeisevergütung. Eine 100-kWp-Anlage mit 60% Eigenverbrauchsquote spart jährlich rund 10.000 Euro Stromkosten.

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Sonderabschreibung §7g EStG: Der oft unterschätzte Hebel

Hier lassen viele Unternehmen echtes Geld liegen.

Die Sonderabschreibung nach §7g EStG erlaubt es, im Anschaffungsjahr bis zu 50% der Investitionskosten sofort abzuschreiben. Nicht über 20 Jahre verteilt, sondern im Jahr 1.

Für eine 120.000-Euro-Anlage bedeutet das:

  • 60.000 Euro sofort steuerlich wirksam
  • Bei Steuersatz 35% (typisches KMU): 21.000 Euro Steuerersparnis im ersten Jahr
  • Effektiver Liquiditätsvorteil: Die Anlage kostet den Betrieb im ersten Jahr faktisch 99.000 statt 120.000 Euro

Voraussetzung: Das Betriebsvermögen darf 235.000 Euro nicht überschreiten, und die Anlage muss überwiegend im Betrieb genutzt werden. Für die meisten Handwerksbetriebe und KMU greift das problemlos.

Zusätzlich gilt seit 2022: Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind vollständig ertragsteuerfrei. Keine Einkommensteuer auf Einnahmen aus Einspeisung oder Eigenverbrauch. Betriebe, die mehr installieren, zahlen normal, können aber die §7g-Abschreibung nutzen.

Landesförderungen: Aufschlag auf Bundesebene

Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Sachsen haben eigene Förderprogramme für gewerbliche PV-Anlagen. Die Förderbeträge sind kleiner als Bundesebene, aber kumulierbar.

Bayern: Über LfA Förderbank und BayernLB gibt es Zinsboni für Energieprojekte kleiner Betriebe. Handwerksbetriebe in Bayern können KfW 270 und Landeskredit kombinieren.

NRW: Das NRW.BANK-Programm "Gebäude.Energie" fördert Gewerbeimmobilien mit direkten Zuschüssen von bis zu 30% bei energetischen Gesamtkonzepten.

Baden-Württemberg: Die L-Bank bietet eigene Klimaschutzprogramme, die sich mit KfW-Krediten kombinieren lassen.

Welche Landesförderung zutrifft, hängt von Bundesland, Betriebsgröße und Branche ab. Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Rechenbeispiel: 100-kWp-Anlage, Metallbauunternehmen Bayern

Konkrete Zahlen für einen realen Betriebstyp:

PositionBetrag
Investition gesamt115.000 €
KfW 270 Kredit (4,37%, 20 J.)115.000 € möglich
Zinsvorteil ggü. 6,8% Bankkreditca. 25.000 €
§7g Sonderabschreibung Jahr 157.500 € steuerlich
Steuerersparnis Jahr 1 (35%)20.125 €
Jährliche Stromeinsparung (60% EV)9.500 €
EEG-Einspeisung Rest (40%)4.100 €
Gesamteinnahmen/Einsparung Jahr13.600 €
Amortisation (inkl. Steuerbonus)7–8 Jahre

Das ist kein Idealfall. Das ist eine typische Kombination aus einem Bundesförderprogramm, normalem Eigenverbrauch und der Standardabschreibung.

Batteriespeicher: Eigenverbrauch maximieren, Förderung erhöhen

Wer eine Gewerbe-PV-Anlage plant, sollte den Batteriespeicher von Anfang an mitdenken. Nicht wegen Romantik, sondern wegen Mathematik.

Ein Betrieb mit 100-kWp-Anlage ohne Speicher erreicht typischerweise 30 bis 40% Eigenverbrauch. Mit einem Speicher von 50 kWh steigt der Eigenverbrauch auf 55 bis 70%. Und da gesparter Einkaufsstrom mehr wert ist als eingespeister, ist das ein direkter Renditehebel.

Konkret: Bei 0,28 Euro Strompreis und 40% Eigenverbrauch spart die 100-kWp-Anlage jährlich rund 6.300 Euro. Bei 65% Eigenverbrauch mit Speicher sind es 10.200 Euro. Der Speicher mit 50 kWh kostet 2026 rund 18.000 bis 22.000 Euro.

Förderung für Batteriespeicher: Viele Bundesländer fördern Gewerbespeicher direkt. Bayern, Sachsen und Thüringen zahlen Zuschüsse von 200 bis 500 Euro pro kWh Speicherkapazität. Bundesweit gilt die BAFA BEG-Kombinationsförderung: Wer Speicher als Teil eines Effizienzpakets (PV + Speicher + Wärmepumpe) beantragt, erhöht seinen Zuschusssatz um 5 bis 10 Prozentpunkte.

Meine Einschätzung: Ein Speicher lohnt sich fast immer, wenn die PV-Anlage tagsüber mehr produziert als der Betrieb verbraucht. Das ist bei den meisten produzierenden Betrieben und Handwerksbetrieben mit Tagesschicht der Fall. Die Kombination mit Landesförderung macht den Speicher in Bayern oft in unter 6 Jahren rentabel.

Typische Fehler, die Förderung kosten

Anlage zuerst beauftragen: Der häufigste und fatalste Fehler. KfW 270 ist weg, sobald der Auftrag vergeben ist. Kein Rückwärtsantrag, keine Ausnahme.

Landesförderung ignorieren: Bayern und NRW haben aktive Programme. Wer nur auf Bundesebene schaut, lässt bis zu 10.000 Euro liegen.

§7g nicht prüfen: Steuerberater haben das oft nicht auf dem Radar, weil es kein klassisches Förderprogramm ist. Explizit ansprechen.

BAFA BEG vergessen: Wer PV mit Wärmepumpe oder Speicher kombiniert, hat einen BAFA-Anspruch. Separate Antragswege, aber kombinierbar.

Direktvermarktung unterschätzen: Anlagen ab 100 kWp sind EEG-pflichtig zur Direktvermarktung. Wer das nicht einplant, hat ein Abnahme-Problem.

Mehr zu den konkreten Antragsprozessen erklärt der Leitfaden Fördermittel beantragen.

Mein Fazit

Photovoltaik ist 2026 für Gewerbebetriebe keine Frage der Überzeugung, sondern der Betriebswirtschaft. Die Kombination aus KfW 270, §7g Sonderabschreibung, Eigenverbrauch und ggf. BAFA BEG macht die Investition für die meisten Betriebe zu einer der wenigen, die sich in unter 10 Jahren vollständig trägt.

Der kritische Punkt: Die Reihenfolge stimmt. Förderantrag zuerst, dann Auftrag. Wer das dreht, verliert den Haupt-Hebel.

Welche Kombination für Ihren Betrieb greift, hängt von Bundesland, Betriebsgröße und Investitionsvolumen ab. Das lässt sich in wenigen Minuten prüfen.

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Kann ich KfW 270 und BAFA BEG gleichzeitig beantragen?

Ja, beide Programme sind kombinierbar, solange keine Doppelförderung auf dieselben Kosten erfolgt. KfW 270 finanziert die Gesamtinvestition als Kredit, BAFA BEG gibt einen direkten Zuschuss auf förderfähige Effizienzkosten. Bei PV plus Batteriespeicher oder Wärmepumpe empfiehlt sich die Kombinationsstrategie ausdrücklich.

Muss der KfW-270-Antrag vor Baubeginn gestellt werden?

Ja, zwingend. Das KfW-Durchleitungsprinzip schreibt vor, dass der Antrag bei der Hausbank eingeht, bevor die Anlage beauftragt oder gebaut wird. Ein rückwirkender Antrag ist nicht möglich. Das gilt ohne Ausnahme.

Was gilt bei der §7g-Sonderabschreibung für PV-Anlagen?

Die Sonderabschreibung nach §7g EStG erlaubt im Anschaffungsjahr bis zu 50% der Investitionskosten sofort abzuschreiben. Voraussetzung: Betriebsvermögen bis 235.000 Euro und überwiegende betriebliche Nutzung. Für die meisten KMU und Handwerksbetriebe ist das problemlos erfüllt.

Ab welcher Anlagengröße ist Direktvermarktung Pflicht?

Ab 100 kWp Leistung ist seit EEG 2023 die Direktvermarktung verpflichtend. Betriebe müssen einen Direktvermarkter beauftragen und dürfen nicht mehr die feste EEG-Vergütung in Anspruch nehmen. Bei Anlagen unter 100 kWp besteht Wahlfreiheit zwischen fester Vergütung und Direktvermarktung.

Sind PV-Anlagen für Unternehmen steuerfrei?

Teilweise. Anlagen bis 30 kWp sind seit 2022 vollständig ertragsteuerfrei, wenn sie auf betrieblichen Gebäuden stehen und der Strom überwiegend selbst genutzt wird. Bei größeren Anlagen fallen normal Steuern an, die aber durch §7g-Abschreibung stark gemindert werden können.

Welche Landesförderungen gibt es für Gewerbe-PV?

Bayern, NRW, Baden-Württemberg und Sachsen haben aktive Landesförderungen für gewerbliche Solaranlagen. Die Programme sind kombinierbar mit KfW 270. Welches Programm konkret gilt, hängt von Bundesland, Betriebsgröße und Branche ab. Ein Fördercheck zeigt in wenigen Minuten, was für Ihren Betrieb verfügbar ist.


MR

Fördermittelberater & Gründungsexperte

Marcus Reinhardt ist Fördermittelberater mit über 12 Jahren Erfahrung. Er hat Handwerksbetriebe, Existenzgründer und mittelständische Unternehmen bei der Beantragung von über 8 Mio. Euro Fördermitteln unterstützt. Spezialist für KfW, BAFA und NRW-Förderung.

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Fachlich geprüft · Quellen verifiziert · Stand: 19. März 2026

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